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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

​

des Gesundheits- & Rehabilitationszentrums für Pferde (Tack 3, 47918 Tönisvorst) der A. & J. Lindhorst GmbH, Am Damm 8, 40668 Meerbusch (nachfolgend „GmbH“ genannt)

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§ 1 Anwendung der AGB

Diese AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen der GmbH und dem Kunden als Behandlungsvertrag gem. §§ 611 Abs. 1 BGB. Abweichende Vereinbarungen, Bedingungen, Ergänzungen sowie Abstriche gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns.

 

§ 2 Vertragsschluss

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot der GmbH annimmt und sich an die GmbH zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Die GmbH ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z.B. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, die GmbH aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder wenn ein Interessen- oder Gewissenskonflikt zu besorgen ist). Der Honoraranspruch der GmbH bleibt hierbei für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.

 

§ 3 Behandlungsvertrag

Durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier erbringt die GmbH ihre Dienste gegenüber dem Kunden. Untersuchungen und Behandlungen erfolgen gem. §§ 611 und 612 BGB sowie auf der Grundlage dieser AGB. Eine über die Behandlung des Tieres hinausgehende Heilung wird nicht geschuldet.
Vom Tierheilpraktiker der GmbH werden überwiegend / in der Regel Heilungsmethoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und demnach nicht dem Stand der schulmedizinischen Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zwingend zielgerichtet. Deshalb kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methoden weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.
Ein Heilversprechen kann nicht gegeben werden und ist überdies gesetzlich unzulässig.

 

§ 4 Haftung

(1) Eine Haftung der GmbH für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Das gilt nicht für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
Ebenso wenig gilt dies für Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall wird der Schadenersatzanspruch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen. Eine sonstige Haftung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

 

(2) Der Kunde hat dafür zu sorgen und übernimmt dementsprechend die Gewähr dafür, dass das von ihm - aufgrund eines zustande gekommenen Behandlungsvertrages mit der GmbH - vorgestellte und zur Behandlung bei der GmbH untergebrachte Tier frei von ansteckenden Krankheiten ist. Er haftet dementsprechend für sämtliche Schäden und Folgeschäden, die sich aus einer diesbezüglichen Pflichtverletzung ergeben, es sei denn, ihn trifft kein Verschulden.   

 

(3) Die GmbH rät jedem Kunden aus tiergesundheitlichen und behandlungstechnischen Gründen zunächst grundsätzlich davon ab, während der Behandlung / Behandlungszeit Unternehmungen mit dem zu behandelnden Tier vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für Spazierengehen, Longieren, Reiten oder selbständiges Grasen. Sollte sich der Kunde entgegen dieser Empfehlung / dieses Rates doch für eine Unternehmung mit seinem Tier entscheiden, lehnt die GmbH jegliche Haftung ab. Gleiches gilt für selbständiges Zufüttern des Tieres ohne Absprache mit der GmbH.

  

§ 5 Mitwirkung des Kunden

Die GmbH kann den Kunden nicht zu einer aktiven Mitarbeit verpflichten.
Die GmbH ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn der Kunde Beratungsinhalte sowie Behandlungen negativ bewertet, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt und dadurch das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist.

 

§ 6 Terminvereinbarungen

Bei Hausbesuchen kann es auf Grund unvorhersehbarer Beeinträchtigungen (insbesondere Beeinträchtigungen im Straßenverkehr, Wetterlage) zu Verzögerungen kommen. Sofern eine Telefonnummer hinterlassen / überlassen wurde, erfolgt eine unverzügliche Benachrichtigung über die Verzögerung. Kann ein Termin aufgrund einer Verhinderung der GmbH nicht wahrgenommen werden, wird ein zeitnaher Ersatztermin angeboten. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Der Kunde muss vereinbarte Termine rechtzeitig (mindestens 48 Stunden vorher) absagen. Termine können zu den üblichen Geschäftszeiten über die Geschäftsnummer abgesagt werden. Stationäre Aufenthalte müssen 4 Wochen im Voraus abgesagt werden.

 

§ 7 Rücktritts- und Stornoklausel

Tritt der Kunde bei Ankunft des Tierheilpraktikers der GmbH von dem Behandlungsvertrag zurück, oder ist nicht anzutreffen oder sagt den Termin nicht 48 Stunden vorher ab, wird das volle Honorar inkl. Anfahrtskosten auf Grund des Zeitaufwands berechnet. Wird der stationäre Aufenthalt nicht 4 Wochen vor Vertragsbeginn abgesagt, wird der volle Preis berechnet. Ausgenommen von dieser Regelung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe, denen zufolge eine Leistungsfreiheit beider Seiten gemäß BGB vorgesehen ist (insbesondere Unmöglichkeit, Wegfall der Geschäftsgrundlage). 

 

§ 8 Zahlungsbedingungen

Die GmbH hat für ihre Dienstleistungen Anspruch auf ein Honorar. Soweit das Honorar nicht individuell zwischen der GmbH und dem Kunden vereinbart ist, gelten die in der Preisliste der GmbH Stand April 2023 aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen. Die Honorare sind für jede Behandlungsvereinbarung vom Kunden am Tag der Behandlung oder am Tag der Einstallung im Gesundheits- & Rehabilitationszentrum der GmbH in bar an die GmbH gegen Quittung (als vorläufiger Zahlungsnachweis) oder mit EC Karte zu bezahlen. Eine detailliert aufgeschlüsselte Rechnung wird dem Kunden nach Erhalt sämtlicher Befunde und erfolgter Repertorisation innerhalb einer Woche, je nach Wunsch des Kunden auf dem Postweg oder per E-Mail übersandt. Bei Versand per E-Mail gilt die Versandmeldung des genutzten Internetdienstes als Ablieferungsbeleg. Sofern die Leistungen nicht gegen Barzahlung erbracht wurden, gilt für sämtliche Rechnungen / Forderungen ein Zahlungsziel von zehn Werktage nach Erhalt der Rechnung.

 

§ 9 Gesetzliche Vorgaben des AMG

(1) Auf Grund gesetzlicher Vorschrift (§ 43 AMG i.d.F. des 4. Änderungsgesetztes zum AMG 2016) ist die Abgabe von apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln von der GmbH nicht gestattet. Die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Kunden für verordnete oder empfohlene Arzneimittel oder Medikamente stellt ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar. Das Gleiche gilt für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel sowie andere Hilfsmittel, die von der GmbH empfohlen und vom Kunden in separaten Einkaufseinrichtungen bezogen werden. 

 

(2) Eine Direktverabreichung von apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sowie auch vom Kunden selbst mitgebrachter Medikamente an Tiere durch die GmbH ist grundsätzlich möglich und zulässig, sofern die GmbH vom jeweiligen Kunden für das jeweilige Tier einen individuellen Medikamenten- und Futterplan erhält und der Kunde damit in eine Direktvergabe von apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sowie auch vom Kunden selbst mitgebrachter Medikamente einwilligt. 

 

(3) Die Tierheilpraktikerhonorare können die Kosten von verwendeten Arzneimitteln mitenthalten, sofern die GmbH für die Beschaffung dieser im Rahmen der Absätze (1) und (2) in Vorleistung getreten sei sollte.

 

(4) Vermittelt die GmbH Leistungen Dritter, die sie nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen), dann ist die GmbH berechtigt, die von der / dem Dritten ihr in Rechnung gestellten Beträge und Leistungen als eigene Rechnungsbestandteile geltend zu machen. In Quittung und Rechnung sind diese Beträge dann gesondert auszuweisen.   

 

 

§ 10 Auskunftspflicht der GmbH

Der Tierheilpraktiker der GmbH kann aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Kundendaten verpflichtet sein, z. B. bei meldepflichtigen Erkrankungen, bei bestimmten Diagnosen des Tieres oder auf behördliche bzw. gerichtliche Anordnung. Kontaktdaten sowie Inhalte von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht gem. Bundesdatenschutzgesetz und dürfen nur mit schriftlicher Bestätigung des Kunden weitergeben werden. Der Tierheilpraktiker der GmbH führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Patientenakte). Dem Kunden steht eine Einsicht in diese Patientenakte nicht zu. Ferner kann der Kunde nicht verlangen, dass der Tierheilpraktiker der GmbH diese Patientenakte herausgibt. Sofern der Kunde eine Behandlungsakte verlangt, erstellt diese der Tierheilpraktiker der GmbH kosten- und honorarpflichtig aus der Patientenakte. Sollten sich in der Patientenakte Originale befinden, werden diese der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk „Kopie“ oder „Abschrift“. Die Patientenakten werden von der GmbH 30 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Kunden vernichtet. Die Vernichtung wird nicht durchgeführt, wenn plausible Gründe dafür vorliegen, dass die Patientenakte für Beweiszwecke benötigt wird.

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§ 11 Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden und verzichtet auf eine besondere Benachrichtigung nach Bundesdatenschutzgesetz. Kontaktdaten sowie Inhalte von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht gem. Bundesdatenschutzgesetz und dürfen an Dritte ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung des Kunden weitergegeben werden.

 

§ 12 Widerrufsrecht

Ist der Kunde ein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, also eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, steht dem Kunden bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 312 g i.V.m. § 355 BGB zu. Der Kunde wird dazu eine Widerrufsbelehrung inklusive Muster-Widerrufsformular auf einem dauerhaften Datenträger zugesandt bekommen.

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§ 13 Gerichtsstand, Information gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetzt (VSBG)

Der allgemeine Gerichtsstand bestimmt sich nach dem Sitz der GmbH.

 

Die GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Ver-braucherschlichtungsstelle teilzunehmen (Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)).  

 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der Vereinbarung bzw. übrigen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. 

 

 

 

Stand 12.10.2023

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